Preise für Privatpatienten

Transparente Preise für Patienten mit einem Privatrezept

 

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und Ihren Patienten vereinbart werden. Die GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis.
In unserer Praxis berechnen wir, je nach Behandlungsart, den 1,4 bis 1,6 fachen Satz des GKV-Regelsatzes. Vor Ihrer ersten Behandlung bitten wir Sie eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.


Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.privatpreise.de